
Antworten
Häufige Fragen
Zu Erstgespräch, Kosten, Fristen, Vertraulichkeit und Zusammenarbeit mit anderen Beratern.
Wenn Ihre Frage hier nicht steht, stellen Sie sie einfach. Ein Anruf ist keine Verpflichtung.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung?
Auf Anrufe und Formularanfragen melde ich mich am selben oder am nächsten Werktag. Wenn eine Frist läuft, vermerken Sie das bitte gleich zu Beginn — dann wird die Anfrage vorgezogen. Verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass durch die bloße Kontaktaufnahme eine Frist gewahrt wird; ein Mandat entsteht erst mit meiner ausdrücklichen Bestätigung.
Ist das erste Gespräch kostenlos?
Der kurze telefonische Erstkontakt, in dem geklärt wird, ob ich Ihre Sache übernehmen kann, kostet nichts. Die eigentliche Erstberatung ist für Verbraucher gesetzlich auf 190 Euro netto begrenzt und wird angerechnet, wenn ein Mandat folgt. Für Unternehmen vereinbaren wir sie nach Aufwand.
Übernehmen Sie auch kleine Sachen?
Ja, wenn sie in meinen Zuschnitt passen. Eine Vertragsprüfung, ein Beschlussentwurf, eine Einschätzung zur Haftungslage — dafür ist eine Pauschale meistens der beste Weg. Was ich nicht mache, ist Inkasso im Serienbetrieb oder ein Anwaltsschreiben, bei dem es nur um den Briefkopf geht.
Beraten Sie auch außerhalb von Münster?
Ja. Der Sitz ist Münster, die Mandanten sind es nicht immer. Vieles lässt sich per Telefon und Video erledigen; zu Terminen und Verhandlungen komme ich, wo es sinnvoll ist. Vertretung vor Gericht ist deutschlandweit möglich.
Kann ich Unterlagen einfach per E-Mail schicken?
Ja, für den Anfang genügt das in aller Regel. Wenn es um besonders empfindliche Unterlagen geht, sprechen Sie mich an — dann finden wir einen sichereren Weg. Für den Verkehr mit Gerichten und Kollegen nutze ich das besondere elektronische Anwaltspostfach.
Was gilt, wenn ich nur eine Einschätzung will?
Dann bekommen Sie eine Einschätzung und kein Mandat. Das ist ein völlig legitimer Auftrag und wird als Beratung abgerechnet. Sie sind danach frei, damit zu machen, was Sie wollen — auch zu jemand anderem zu gehen.
Führen Sie Fachanwaltsbezeichnungen?
Nein. Meine Schwerpunkte ergeben sich aus über dreißig Jahren unternehmerischer Praxis und aus den Mandaten, die ich seit 2004 bearbeite. Wo eine Fachanwaltschaft für Ihre Sache wirklich den Ausschlag gibt, sage ich Ihnen das und nenne Ihnen eine Kollegin oder einen Kollegen.
Wie halten Sie es mit Interessenkonflikten?
Streng. Vor jeder Mandatsannahme prüfe ich, ob ich für die Gegenseite tätig war oder bin. Wenn ich ein Unternehmen berate, vertrete ich nicht gleichzeitig einzelne Gesellschafter gegen dieses Unternehmen. Das gilt auch für meine Tätigkeit als Unternehmensberater und für Beiratsmandate.
Sprechen Sie mit meinem Steuerberater?
Gern und regelmäßig. Gesellschaftsrechtliche Gestaltung ohne steuerliche Abstimmung geht selten gut aus, besonders bei Nachfolge und Umwandlung. Ich brauche dafür nur Ihre Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht.
Was passiert mit meinen Unterlagen nach Abschluss?
Sie erhalten Ihre Originale zurück. Die Handakte wird nach den berufsrechtlichen Vorgaben aufbewahrt und danach sicher vernichtet. Näheres steht in den Datenschutzhinweisen.

Schildern Sie Ihr Anliegen.
Ein erstes Gespräch klärt in aller Regel schon, ob und wie sich die Sache lösen lässt — und was sie kosten wird.