
Rechtsgebiet 08
Erneuerbare Energien
Projektverträge, Flächensicherung, Beteiligungen und Betriebsführung für Wind-, Solar- und Bioenergie.
Projektverträge, Flächensicherung, Beteiligungen und Betriebsführung für Wind, Solar und Bioenergie.
Ich war Mitgründer eines international tätigen Unternehmens im Bereich erneuerbarer Energien und kenne die Projektkette von der Fläche bis zum Betrieb. Rechtlich entscheidet sich der Erfolg früh: bei der Sicherung der Fläche, bei der Struktur der Gesellschaft und bei den Verträgen, die den Übergang von der Entwicklung in den Betrieb regeln.
Für Grundstückseigentümer im Münsterland gilt dasselbe aus der anderen Richtung: Ein Nutzungs- oder Gestattungsvertrag läuft über zwanzig Jahre und mehr. Was darin nicht steht, lässt sich später kaum nachholen.
Womit ich befasst
werde
- Nutzungs-, Pacht- und Gestattungsverträge für Wind- und Freiflächen
- Dienstbarkeiten, Wegerechte, Rangfragen im Grundbuch
- Projektgesellschaften: Struktur, Beteiligung, Ausstieg
- Kauf und Verkauf von Projektrechten und Bestandsanlagen
- Verträge über Planung, Errichtung und Netzanschluss
- Betriebsführungs- und Wartungsverträge
- Bürgerbeteiligung und kommunale Beteiligungsmodelle
- Rückbauverpflichtung und Sicherheitsleistung
Drei Situationen, die immer wieder vorkommen
Der Vertrag über zwanzig Jahre
Pachthöhe, Anpassung, Rückbau, Verkaufsfall: Vier Punkte, die den Wert der Fläche über Jahrzehnte bestimmen.
Rang im Grundbuch
Eine Dienstbarkeit, die hinter einer Bankgrundschuld steht, ist im Verwertungsfall wenig wert.
Repowering
Ob die alte Fläche neu bebaut werden darf, steht meist im alten Vertrag — oder eben nicht.
Häufige Fragen
Ich habe ein Angebot für meine Fläche. Was prüfe ich zuerst?
Laufzeit und Verlängerungsoptionen, die Höhe und Anpassung der Vergütung, die Sicherung des Rückbaus, die Übertragbarkeit auf Dritte und die Frage, was passiert, wenn das Projekt nie gebaut wird. Ein Vertrag, der Ihre Fläche jahrelang bindet, ohne dass gebaut werden muss, ist der häufigste vermeidbare Fehler.
Lohnt sich eine kommunale oder Bürgerbeteiligung?
Sie erhöht die Akzeptanz erheblich und ist in Nordrhein-Westfalen inzwischen politisch erwünscht. Rechtlich ist sie anspruchsvoll, weil Anlegerschutz- und Aufsichtsrecht berührt sein können. Die Struktur muss von Anfang an dazu passen.

Schildern Sie Ihr Anliegen.
Ein erstes Gespräch klärt in aller Regel schon, ob und wie sich die Sache lösen lässt — und was sie kosten wird.