
Rechtsgebiet 03
Unternehmenskauf und -verkauf
Kauf und Verkauf von Anteilen und Betrieben, von der Absichtserklärung bis zum Vollzug.
Von der Absichtserklärung bis zum Vollzug: Kauf und Verkauf von Anteilen und Betrieben.
Bei einer Transaktion entscheidet sich der Preis nicht im Preis, sondern in den Garantien. Wer haftet für Altlasten, für offene Steuerfälle, für den Kunden, der drei Wochen nach dem Vollzug kündigt? Diese Fragen bestimmen, was der Kaufpreis am Ende wirklich wert war.
Ich begleite beide Seiten — nie dieselbe Sache für beide. Für Verkäufer heißt das: die Verkaufsfähigkeit herstellen, bevor der Käufer die Lücken findet. Für Käufer: prüfen, was wirklich gekauft wird, und den Preis an das binden, was tatsächlich eintritt.
Womit ich befasst
werde
- Absichtserklärung, Vertraulichkeit, Exklusivität
- Rechtliche Due Diligence und Vorbereitung des Datenraums
- Anteilskauf (Share Deal) und Betriebsübernahme (Asset Deal)
- Garantien, Freistellungen, Rückbehalte, Earn-out
- Wettbewerbsverbote und Kundenschutz
- Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 613a BGB
- Vollzug, aufschiebende Bedingungen, Übergabestichtag
Drei Situationen, die immer wieder vorkommen
Der saubere Verkauf
Ein Jahr vor dem Verkauf aufgeräumt: Verträge unterschrieben, Lizenzen übertragbar gemacht, Betriebsaufspaltung geklärt. Der Käufer findet weniger Abschläge.
Der Kunde, der ging
Ein Umsatzträger kündigt kurz nach Vollzug. Ob das den Kaufpreis berührt, steht im Vertrag — oder eben nicht.
Asset statt Share
Wenn Altlasten drohen, kauft man besser einzelne Wirtschaftsgüter. Der Preis dafür sind Zustimmungserfordernisse bei jedem Vertragspartner.
Häufige Fragen
Wie lange dauert so etwas?
Bei einem mittelständischen Unternehmen typischerweise drei bis neun Monate vom ersten ernsthaften Gespräch bis zum Vollzug. Beschleunigen lässt sich vor allem die Vorbereitung: Ein Verkäufer, dessen Unterlagen vollständig sind, spart Monate.
Brauche ich eine Due Diligence, wenn ich den Verkäufer kenne?
Ja — und zwar auch dann, wenn Sie ihm vertrauen. Die Prüfung dient nicht nur der Aufdeckung, sondern der Definition: Was der Käufer geprüft hat und kannte, kann er später nicht mehr als Garantieverletzung geltend machen. Ohne Prüfung ist unklar, wer welches Risiko trägt.

Schildern Sie Ihr Anliegen.
Ein erstes Gespräch klärt in aller Regel schon, ob und wie sich die Sache lösen lässt — und was sie kosten wird.