
Neben dem Mandat
Unternehmensberatung
Werteorientierte Führung, Aufbau der zweiten Ebene, Vorbereitung der Nachfolge. Die Arbeit, die vor dem Vertrag kommt.
Wenn das Recht
nicht das Problem ist
Ein erheblicher Teil dessen, was als Rechtsfall bei mir landet, ist keiner. Es ist eine Führungsfrage, die zu lange offen war.
Der Gesellschafterstreit, der eigentlich ein ungeklärter Rollenkonflikt ist. Die Nachfolge, die scheitert, weil niemand die zweite Führungsebene aufgebaut hat. Der Inhaber, der zwölf Stunden am Tag arbeitet, weil das Unternehmen ohne ihn nicht entscheidungsfähig ist. Solche Sachen lassen sich mit einem Schriftsatz nicht lösen.
Deshalb arbeite ich neben dem Anwaltsberuf als Unternehmensberater. Der Schwerpunkt liegt auf werteorientierter Führung: der Frage, wonach in einem Unternehmen tatsächlich entschieden wird — und wie man das so ordnet, dass Mitarbeiter mitdenken, statt auf Anweisungen zu warten.
Womit ich arbeite
Standortbestimmung
Ein bis zwei Tage im Unternehmen: Gespräche mit der Führung, Blick in Zahlen und Abläufe, ein schriftlicher Befund. Danach wissen Sie, woran es wirklich liegt — und ob eine Beratung überhaupt nötig ist.
Mitarbeiterbefragung
Anonym und ehrlich, ausgewertet ohne Beschönigung. Die Ergebnisse sind regelmäßig das wirksamste Mittel, um eine Führungsmannschaft dazu zu bringen, das Offensichtliche auszusprechen.
Werte-Werkstatt
Zwei Tage mit der Führungsmannschaft, in denen aus Schlagworten Entscheidungsregeln werden. Am Ende steht kein Plakat, sondern eine Handvoll Sätze, an denen sich Entscheidungen messen lassen.
Zweite Ebene aufbauen
Begleitung über Monate: Verantwortung wird tatsächlich übergeben, nicht nur delegiert. Das ist die Voraussetzung dafür, dass eine Nachfolge überhaupt gelingen kann.
Nachfolge vorbereiten
Die weiche Seite der Übergabe: Rollen, Erwartungen, Zeitpunkt, das Gespräch zwischen den Generationen. Die harte Seite regeln wir anschließend im Mandat.
Beiratsarbeit
Übernahme von Beirats- und Aufsichtsratsmandaten in begrenztem Umfang, sofern keine Interessenkollision besteht.
Zwei Rollen,
sauber getrennt
Anwaltliche Vertretung und Unternehmensberatung sind unterschiedliche Dinge — rechtlich, haftungsrechtlich und in der Abrechnung.
Sie erfahren vor jedem Auftrag, in welcher Rolle ich tätig werde. Für das Mandat gelten Berufsrecht, Verschwiegenheitspflicht und die Berufshaftpflicht der Rechtsanwälte. Für die Beratung gilt ein gesonderter Vertrag. Beides gleichzeitig in derselben Sache zu tun, kommt nicht in Frage; wo sich eine Kollision abzeichnet, sage ich das und lege eine der beiden Rollen ab.
Beratungsleistungen können unter Umständen über das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst werden. Ob das in Ihrem Fall greift, klären wir vor Beginn.


Reden wir über Ihr Unternehmen.
Ein Vorgespräch von dreißig Minuten reicht meistens, um zu erkennen, ob die Sache ins Mandat oder in die Beratung gehört.