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Stimmungsbild zum Rechtsgebiet Beirat und Governance

Rechtsgebiet 09

Beirat und Governance

Beiräte, Aufsichtsräte, Geschäftsordnungen: Aufsicht, die trägt, ohne das Unternehmen zu lähmen.

09Beirat und GovernanceRechtsgebiet

Aufsicht, die trägt, ohne das Unternehmen zu lähmen: Beiräte, Aufsichtsräte, Geschäftsordnungen.

Ein Beirat ist entweder ein Beschleuniger oder ein teures Ritual. Der Unterschied liegt nicht an den Personen, sondern an der Frage, welche Entscheidungen ihm wirklich vorgelegt werden müssen und welche nicht. Ich gestalte diese Grenze — und die Haftung, die daran hängt.

Aus eigener Tätigkeit in Aufsichts- und Beiräten weiß ich, woran Gremien scheitern: an Zustimmungskatalogen, die entweder alles oder nichts erfassen, an fehlender Vorbereitung und an Mitgliedern, die ihre Rolle nicht kennen. Das lässt sich regeln.

09.1Leistungen

Womit ich befasst
werde

  • Errichtung von Beirat und fakultativem Aufsichtsrat
  • Geschäftsordnung, Zustimmungskatalog, Berichtswesen
  • Rechte, Pflichten und Haftung der Mitglieder
  • Vergütung, Bestellung, Abberufung, D&O-Fragen
  • Familienunternehmen: Familienverfassung und Gremienarbeit
  • Compliance-Grundstrukturen im Mittelstand
  • Übernahme von Beiratsmandaten
09.2Aus der Praxis

Drei Situationen, die immer wieder vorkommen

01

Der Beirat, der alles genehmigt

Ein zu weiter Zustimmungskatalog macht das Gremium zum Bremsklotz und die Geschäftsführung unfrei — ohne dass die Aufsicht besser wird.

02

Haftung ohne Bewusstsein

Beiratsmitglieder haften. Wer das nicht regelt, findet keine guten Mitglieder mehr — oder die falschen.

03

Die Familienverfassung

Sie ist rechtlich meist unverbindlich und trotzdem das wirksamste Dokument, wenn sie ernsthaft erarbeitet wurde.

09.3Fragen

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Beirat?

Sobald es mehr als einen Gesellschafterstamm gibt, sobald eine Nachfolge ansteht oder sobald die Geschäftsführung nicht mehr allein aus der Familie kommt. Er ersetzt keine Entscheidung, aber er zwingt dazu, Entscheidungen zu begründen — was allein schon vieles verbessert.

Übernehmen Sie selbst Mandate?

In begrenztem Umfang ja, wenn keine Interessenkollision mit einem laufenden Mandat besteht. Beides gleichzeitig für dasselbe Unternehmen zu tun, geht nicht — darauf achte ich von vornherein.

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ErstkontaktMünster

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Ein erstes Gespräch klärt in aller Regel schon, ob und wie sich die Sache lösen lässt — und was sie kosten wird.