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Stimmungsbild zum Rechtsgebiet Gesellschafterstreit

Rechtsgebiet 04

Gesellschafterstreit

Wenn Gesellschafter sich nicht mehr einig sind: Blockade lösen, Trennung ordnen, Wert sichern.

04GesellschafterstreitRechtsgebiet

Wenn Gesellschafter sich nicht mehr einig sind, verliert zuerst das Unternehmen. Es geht darum, das zu stoppen.

Der Streit unter Gesellschaftern hat eine eigene Physik: Er lähmt Entscheidungen, bindet die Aufmerksamkeit der Führung und wird von Mitarbeitern, Banken und Kunden schneller bemerkt, als die Beteiligten glauben. Der Wert, der dabei verbrennt, übersteigt fast immer das, worum gestritten wird.

Deshalb ist mein erster Schritt nicht die Klage, sondern die Frage, welches Ergebnis Sie wirklich brauchen: Wollen Sie bleiben und regieren können, wollen Sie den anderen heraus, oder wollen Sie selbst zu einem fairen Preis raus? Je nach Antwort sieht der Weg völlig anders aus. Wenn verhandelt werden kann, wird verhandelt. Wenn nicht, wird konsequent prozessiert.

04.1Leistungen

Womit ich befasst
werde

  • Blockade in der Gesellschafterversammlung, Patt-Situationen
  • Beschlussmängel: Anfechtung und Nichtigkeit
  • Einziehung, Ausschluss, Austritt aus wichtigem Grund
  • Abfindung und Bewertung des Anteils
  • Auskunfts- und Einsichtsrechte durchsetzen
  • Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers
  • Verdeckte Entnahmen, Wettbewerbsverstöße, Treuepflichtverletzungen
  • Einstweiliger Rechtsschutz, wenn es schnell gehen muss
04.2Aus der Praxis

Drei Situationen, die immer wieder vorkommen

01

Die verweigerte Einsicht

Ein Gesellschafter bekommt keine Zahlen mehr. Das Auskunftsrecht ist stark und lässt sich zügig durchsetzen — und es verändert die Verhandlungslage sofort.

02

Ausschluss aus wichtigem Grund

Möglich, aber voraussetzungsreich. Wer zu früh zuschlägt, verliert und zahlt. Die Vorbereitung entscheidet.

03

Der Abfindungsdeckel

Viele Verträge deckeln die Abfindung auf den Buchwert. Ob das noch wirksam ist, hängt vom Verhältnis zum wahren Wert ab.

04.3Fragen

Häufige Fragen

Muss der Streit vor Gericht?

Nein, und in der Mehrzahl der Fälle endet er nicht dort. Aber eine Verhandlungslösung entsteht selten aus gutem Willen allein — sie entsteht, wenn beide Seiten wissen, was passiert, falls man sich nicht einigt. Diese Klarheit herzustellen ist oft die eigentliche Arbeit.

Was kostet mich der Streit?

Das richtet sich meist nach dem Streitwert, und der ist bei Anteilen schnell hoch. Deshalb kläre ich vor jeder Eskalationsstufe, welches Kostenrisiko damit verbunden ist und was der realistisch erreichbare Vorteil ist. Manche Positionen sind rechtlich richtig und wirtschaftlich trotzdem falsch.

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ErstkontaktMünster

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Ein erstes Gespräch klärt in aller Regel schon, ob und wie sich die Sache lösen lässt — und was sie kosten wird.