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Stimmungsbild zum Rechtsgebiet Krise und Sanierung

Rechtsgebiet 06

Krise und Sanierung

Liquiditätsdruck, Haftungsfragen, Verhandlung mit Banken und Gläubigern. Früh handeln schützt am meisten.

06Krise und SanierungRechtsgebiet

Liquiditätsdruck, Haftungsfragen, Verhandlungen mit Banken und Gläubigern. Wer früh handelt, hat die meisten Wege offen.

In der Krise verengt sich der Handlungsspielraum jede Woche. Zugleich verschieben sich die Pflichten der Geschäftsführung: Aus unternehmerischem Ermessen wird ein enger Rahmen, in dem falsche Zahlungen persönlich haften lassen. Wer zu spät zum Anwalt geht, geht meist nicht zu ihm, sondern schon zum Insolvenzverwalter.

Ich prüfe zuerst nüchtern, wo Sie stehen: Ist das ein Liquiditäts- oder ein Ertragsproblem, besteht bereits Antragspflicht, und was ist ab heute erlaubt. Danach geht es um Verhandlung — mit Banken, Lieferanten, Vermietern, Finanzamt — und um die Frage, ob eine Sanierung außerhalb oder innerhalb eines Verfahrens der bessere Weg ist.

06.1Leistungen

Womit ich befasst
werde

  • Prüfung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung
  • Antragspflicht und Haftung nach § 15b InsO
  • Was ab jetzt gezahlt werden darf — und was nicht
  • Stundung, Sanierungsvergleich, Verhandlung mit Banken
  • Fortführungsprognose und Sanierungskonzept begleiten
  • Eigenverwaltung, Schutzschirm, StaRUG-Restrukturierung
  • Anfechtungsrisiken erkennen, bevor gezahlt wird
  • Persönliche Absicherung von Geschäftsführern und Bürgen
06.2Aus der Praxis

Drei Situationen, die immer wieder vorkommen

01

Drei Wochen zu spät

Zwischen Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und Antrag liegt eine kurze Frist. Wer sie überschreitet, haftet für jede Zahlung danach.

02

Die freundliche Lieferantenzahlung

Wer in der Krise einzelne Gläubiger bevorzugt, riskiert die spätere Anfechtung — und die trifft dann den Empfänger.

03

Sanierung ohne Verfahren

Wenn die Ertragskraft steht und nur die Bilanz nicht, ist ein Vergleich mit wenigen Großgläubigern oft schneller und leiser als jedes Verfahren.

06.3Fragen

Häufige Fragen

Ab wann ist es zu spät für ein Gespräch?

Nie zu spät für ein Gespräch, aber oft zu spät für die guten Optionen. Faustregel: Sobald Sie anfangen, Zahlungen nach Dringlichkeit zu sortieren, ist der Zeitpunkt gekommen. Ein Termin kostet dann weniger als eine Woche Zögern.

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich?

Möglicherweise — vor allem für Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife, für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und für Steuern. Vieles davon lässt sich abwenden oder begrenzen, wenn früh dokumentiert und richtig gehandelt wird.

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ErstkontaktMünster

Schildern Sie Ihr Anliegen.

Ein erstes Gespräch klärt in aller Regel schon, ob und wie sich die Sache lösen lässt — und was sie kosten wird.