
Kosten
Honorar
Gesetzliche Gebühren, Stundenhonorar oder Pauschale. Was gilt, steht schriftlich fest, bevor die erste Stunde beginnt.
Bevor gearbeitet wird,
steht der Preis
Anwaltskosten sind unangenehm, weil sie meistens zu einem ohnehin unangenehmen Anlass hinzukommen. Umso wichtiger ist, dass sie nicht auch noch überraschen.
Sie erhalten vor Mandatsbeginn eine schriftliche Vergütungsvereinbarung. Darin steht, nach welchem Modell abgerechnet wird, was der Umfang ist und was zusätzlich anfallen kann. Zeichnet sich während der Bearbeitung ab, dass der Aufwand über das Vereinbarte hinausgeht, erfahren Sie das vorher und nicht mit der Rechnung.
Drei Abrechnungsmodelle
Modell 01
Gesetzliche Gebühren
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Höhe richtet sich nach dem Gegenstandswert — also danach, worum wirtschaftlich gestritten wird. Vor Gericht ist dieses Modell die Grundlage; es bestimmt auch, was die unterlegene Gegenseite erstatten muss.
Modell 02
Stundenhonorar
Für Beratung, Vertragsgestaltung und Verhandlungen regelmäßig das fairere Modell, weil es den tatsächlichen Aufwand abbildet und nicht den Streitwert. Der Satz wird vorab schriftlich vereinbart, ebenso die Abrechnungstaktung und eine Obergrenze, wo das sinnvoll ist.
Modell 03
Pauschale
Für abgrenzbare Aufgaben mit absehbarem Umfang: Gesellschaftsvertrag, AGB-Werk, Prüfung eines Kaufvertrags, Notfallordner. Sie kennen den Preis vorher auf den Euro genau. Wo eine Pauschale möglich ist, schlage ich sie von mir aus vor.
Alle Beträge zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Eine Vergütung, die vom Ausgang der Sache abhängt, ist Rechtsanwälten nur in engen Ausnahmefällen erlaubt (§ 4a RVG).
Häufige
Kostenfragen
Was kostet das Erstgespräch?
Der kurze telefonische Erstkontakt, in dem geklärt wird, ob ich die Sache übernehmen kann, ist kostenlos. Für die eigentliche Erstberatung gilt: Handelt es sich um einen Verbraucher, ist die Gebühr gesetzlich auf 190 Euro netto begrenzt (§ 34 RVG); dieser Betrag wird angerechnet, wenn aus der Beratung ein Mandat wird. Für Unternehmen vereinbaren wir die Erstberatung nach Aufwand.
Zahlt meine Rechtsschutzversicherung?
Häufig ja, aber unternehmerische Streitigkeiten sind in vielen Policen ausgenommen, ebenso reine Vertragsgestaltung. Ich hole für Sie vor Beginn eine Deckungszusage ein, wenn Sie mir Versicherer und Versicherungsschein nennen. Beachten Sie, dass eine Vergütungsvereinbarung über die gesetzlichen Gebühren hinaus in aller Regel nicht vom Versicherer getragen wird.
Was ist ein Gegenstandswert?
Der wirtschaftliche Wert dessen, worum es geht — bei einer Forderung die Forderungshöhe, bei einem Anteil dessen Wert, bei einem Vertrag regelmäßig der Jahreswert der Leistung. Er bestimmt die gesetzlichen Gebühren. Bei Gesellschaftssachen ist er oft hoch, weshalb ich in solchen Fällen häufig zum Stundenmodell rate.
Wer zahlt, wenn ich gewinne?
Im gerichtlichen Verfahren trägt die unterlegene Partei die Kosten, allerdings nur in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Ein darüber hinausgehendes Stundenhonorar bleibt bei Ihnen. Außergerichtlich gibt es keinen allgemeinen Kostenerstattungsanspruch — außer der Gegner befindet sich bereits in Verzug.
Gibt es Beratungs- oder Prozesskostenhilfe?
Für Privatpersonen mit geringem Einkommen ja. Für Unternehmen und Selbständige greift Beratungshilfe in aller Regel nicht; Prozesskostenhilfe für eine juristische Person setzt zusätzlich voraus, dass die Beteiligten die Kosten nicht aufbringen können und die Unterlassung der Rechtsverfolgung allgemeinen Interessen zuwiderliefe. Das ist selten.
Kann ich in Raten zahlen?
In laufenden Mandaten wird üblicherweise monatlich abgerechnet, was den Betrag ohnehin verteilt. Bei größeren Vorhaben lässt sich eine Zahlungsvereinbarung treffen. Sprechen Sie das im Erstgespräch an — nach der Rechnung ist es schwieriger.

Fragen Sie nach dem Preis, bevor Sie fragen, ob es geht.
Im Erstgespräch sage ich Ihnen beides: was rechtlich möglich ist und was es kosten wird.